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Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite, beispielsweise Leistungen der Sozialversicherungen, nicht oder nicht rech...
Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite, beispielsweise Leistungen der Sozialversicherungen, nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Es besteht kein Wahlrecht zwischen vorrangigen Hilfsquellen und der Sozialhilfe.
In der Realität der Sozialdienste ist jedoch eine beachtliche Anzahl von Personen auf die Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen, weil die Leistungen, auf die eigentlich ein rechtmässiger Anspruch besteht, nicht rechtzeitig oder in ungenügendem Ausmass zur Verfügung stehen. Die Sozialhilfe muss in der Folge wie eine Kreditbank Gelder vorschiessen, bis die Leistungen der Sozialversicherungen, Unterhaltsbeiträge, Schadenersatzansprüche oder Stipendien fliessen.
Die nationale Tagung in Biel bietet eine Plattform zur Präsentation und Diskussion zu Fragen rund um die Subsidiarität vor dem Hintergrund struktureller Veränderungen des Sozialstaates. Praktikerinnen und Praktiker erhalten Inputs und Impulse für ihre tägliche Arbeit.
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Das Leitprinzip der Individualisierung verlangt, dass Hilfeleistungen jedem einzelnen Fall angepasst sind und sowohl den Zielen der Sozialhilfe im Allgemeinen als auch den Bedürfnissen der betroffenen...
Das Leitprinzip der Individualisierung verlangt, dass Hilfeleistungen jedem einzelnen Fall angepasst sind und sowohl den Zielen der Sozialhilfe im Allgemeinen als auch den Bedürfnissen der betroffenen Person im Besonderen entsprechen. Der Entscheid über die Hilfeleistung und über die Art der Hilfe richtet sich nach der jeweiligen Gesetzgebung, die in der Regel einer professionellen Beurteilung einen gewissen Handlungsspielraum einräumt. Dieses Prinzip wird im Recht «Ermessen» genannt. Ermessensnormen (z.B. «kann»-Formulierungen im Gesetz) erlauben ein flexibles Handeln der Fachleute und Behörden sowie ein hohes Mass an Einzelfallgerechtigkeit. Die Anwendung des Handlungsspielraums bzw. Ermessens erfordert im Alltag eine hohe Professionalität und ein berufliches Selbstverständnis.
Die nationale Tagung in Biel bietet eine Plattform zur Präsentation und Diskussion von Handlungsmöglichkeiten sowie Best-Practice-Ansätzen.